Zwischen dem Katasterwert (amtliche Bewertung) und dem Marktwert einer Wohnung gibt es oft erhebliche Unterschiede. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (MwSt) wird auf den im Kaufvertrag angegebenen Betrag berechnet. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie für 100.000 $ kaufen, müssen Sie 5 % MwSt auf diesen Betrag zahlen. Bei größeren Transaktionen ist dieses Verfahren jedoch nicht immer praktikabel.
Eine mögliche Lösung besteht darin, dass der Makler einen Gutachter hinzuzieht, um den Katasterwert zu ermitteln, der in der Regel niedriger als der Marktwert ist. Die MwSt würde dann auf Basis des Katasterwertes berechnet. Eine andere Möglichkeit ist, den Kaufpreis auf zwei Verträge aufzuteilen, sodass die MwSt nur auf den Hauptvertrag erhoben wird.
Diese Vorgehensweise hat jedoch ihre Grenzen: Wenn der Kaufvertrag bereits registriert ist, ist diese Methode möglicherweise nicht mehr anwendbar, und die MwSt wird nach dem Wert im registrierten Vertrag berechnet.
Unserer Rechtsberatung zufolge ist es ratsam, den Kaufvertrag offiziell zu registrieren, um Risiken zu vermeiden, insbesondere wenn noch kein Eigentumszertifikat für die Immobilie vorliegt. Ein zusätzlicher Vertrag ist grundsätzlich möglich, jedoch werden bei rechtlichen Streitigkeiten nur offiziell registrierte Vereinbarungen anerkannt.
Für eine erfolgreiche und sichere Immobilientransaktion ist es wichtig, professionelle Makler und Rechtsanwälte einzubeziehen.
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